Freie Wählergemeinschaft (FWG) oder die Partei „FREIE WÄHLER“ wählen?
Die FWG ist ein eingetragener Verein mit einer eigenen Vereinssatzung und darf laut ihrer eigenen Satzung nur zu Kommunalwahlen (Ortsbeirat, Gemeinderat, Kreistag) antreten.
Im Unterschied zur FWG ist die Partei „FREIE WÄHLER“ eine bundesweit organisierte Partei mit einer bundesweit gültigen Satzung.
Die Parteimitglieder „FREIE WÄHLER“ sind Einzelmitglieder und an die bundesweite Satzung gebunden.
FWG-Gründe für die Ablehnung der Parteimitgliedschaft, wie zum Beispiel: „Wir wollen uns in keine Abhängigkeit von Bund oder Land begeben“, sind wenig glaubwürdig, denn in Haushaltsreden wird immer wieder die fehlende finanzielle Ausstattung für übertragene Aufgaben vom Land oder Bund („Konnexitätsprinzip“) durch FWG-Vertreter beklagt.
Exakt aus diesen Gründen haben sich zahlreiche FWG-Mitglieder entschlossen, eine Partei zu gründen, um in der Landes- und Bundespolitik Einfluss auf Beschlüsse nehmen zu können, die kommunale Auswirkungen haben.
Wenig nachvollziehbar sind daher die Gründe aus der FWG, nicht der Partei FREIE WÄHLER beizutreten. Hier stellt sich spontan die Frage: „Handelt es sich bei den Argumenten der FWG um politische Unklugheit oder ist es bewusstes Handeln.“
Sollten dies die einzigen Argumente der FWG-Mitglieder sein, der Partei nicht beizutreten, so verkennt man die Fakten und lässt die Chance liegen, die politische Situation der FWG positiv zu verändern.
Wodurch entsteht die Hoffnung darauf, dass die etablierten Parteien unsere Interessenlagen in Bund, Land und Europa vertreten? Welche Parteien sollen denn im Land und Bund die Interessen der FWG artikulieren und vermitteln? Die Schlichtheit des Glaubens, andere Parteien würden für den politischen FWG-Verein die Probleme lösen, ist an „Simplizität“ nicht zu übertreffen.
Gemeinsam wären wir stärker.
Darum Ihre Stimme am 15.3.2026 für die „Partei FREIE WÄHLER, Liste 10“, im Interesse der Menschen im Landkreis Gießen.
Klaus Sommer
www.freiewaehler-kreis-giessen.de

